Was kostet ein Hörgerät und was zahlt die Krankenkasse dazu?

Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen zwischen 700 und 800 € pro verordnetem Hörgerät. Einfachste Hörgeräte sind Zuzahlungsfrei. Ihr Eigenanteil beträgt dann pro Gerät 10 € gesetzliche Zuzahlung. Sollten sie von der gesetzlichen Zuzahlung befreit sein, entfällt natürlich die Rezeptgebühr. Sie können auch anspruchsvollere Technik erwerben die Ihnen hilft störende Nebengeräusche zu reduzieren und Sprache hervorzuheben. Hierbei zahlt die Krankenkasse auch einen Festbetrag, wobei diese Hörgeräte teurer sind. Der Differenzbetrag wird Ihnen dann privat in Rechnung gestellt.